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Annahmebedingungen

Annahmebedingungen für Schrott und Metalle

Auch wir sind verpflichtet, die Umweltgesetze und behördliche Auflagen korrekt einzuhalten.

Permanente Modifizierungen der Gesetze und Auflagen zwingen uns, unsere Annahmebedingungen stets dem aktuellen Stand anzupassen.

Daher gelten nachfolgende Annahmebedingungen für Lieferungen an unser Lager :

1. Aufgrund der gestiegenen Entsorgungskosten berechnen wir ab 0,1 t Schmutz ( z.B. Steine, Sand, Isolierungen, Plastik bzw. sonst. Müllbeiladungen) 200,00 Euro / t Deponiekosten. Bei geringeren Schutt- und Müllbeilieferungen wird das dreifache Gewicht der Anhaftungen in Abzug gebracht.

2. Grundwassergefährdende Stoffe wie Benzin, Kerosin, PCB, PCT-haltige Öle, CKW, FCKW, Öle und ähnliche Stoffe nehmen wir nicht an.
Sollten von Ihnen trotzdem diese Stoffe angeliefert werden, schließen wir die Annahme aus oder werden eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführen und Ihnen die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.

3. Stahlfässer und Emballagen  ( Einweggebinde und Dosen ) müssen rückstandsfrei und gereinigt sein. Dies bestätigen Sie uns bitte durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ölkanister, Ölfilter, Behälter für brennbare Flüssigkeiten gehören nicht in den Schrott.

4. Gereinigte und entsorgte Tanks werden nur bei Vorlage einer Reinigungsbescheinigung (Spülbescheinigung) eines autorisierten Unternehmers angenommen.

5.Ankauf von Bleibatterien (Fahrzeuge und Stapler) nach vorheriger Anmeldung. Nickel-Cadmium- Batterien (z. B. Haushaltsbatterien oder Batterien von Elektrofahrzeugen) sind von der Annahme ausgeschlossen.

6. Kabelschrott wird angekauft von Privat und Gewerbe.

7. Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen dürfen seit dem 01.06.2012 ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller gesammelt werden.

Von der Annahme ausgeschlossen sind:

Lithium Batterien von allen E-Fahrzeugen ( Autos, Roller, Fahrräder )
Kühlschränke, andere Kühlgeräte
gewerbliche genutzte Elektro- und Elektronikaltgeräte mit Kondensatoren
Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen
Ölradiatoren, Nachtspeicheröfen
Fernsehgeräte, Bildschirme
Leuchtstoffröhren, Batterien
Felgen mit Reifen

Achtung!

Der anzuliefernde Schrott muss frei sein von :

  • Grundwassergefährdenden Stoffen
  • Ungeöffneten und ungereinigten Fässern und Emballagen.
  • Fässern mit folgendem Kennzeichen:

gefahr

  • Gasflaschen wie z. B.: Chlorgasflaschen, Acetylengasflaschen oder ähnliches.
  • Explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände z. B. Feuerlöscher, Sprengkörper und geschlossenen Hohlkörper.
  • Bei Nichtbeachtung der Vorschriften behalten wir uns vor, Die Lieferung ganz oder Teilweise zur Verfügung zu stellen.
  • Außerdem haftet der Lieferant für Schäden aller Art.

8. Weißblechdosen sind generell separat vor Anlieferung anzubieten.

9. Angelieferte Guß- und Stahlschrottsorten müssen frei von Öl, Fett und sonstigen Anhaftungen sein.

10. Leere Sauerstoff- und Propangasflaschen können nur entsorgt werden, mit abgeschraubtem Ventil und zusätzlich eingebrachtem Loch.

11. Gasflaschen, die der Gefahrgutverordnung entsprechen, wie z.B. Chlorgasflaschen, Acethylengasflaschen werden nicht angenommen.

12. Sonstige explosive oder explosionsverdächtige Gegenstände wie z.B. Sprengkörper, geschlossene Hohlkörper und befüllte Feuerlöscher sind von der Annahme ausgeschlossen. Der Lieferant ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet und erkennt dies durch seine Lieferung an.

13. Gummierter Schrott oder Schrott mit Teeranhaftung kann im Regelfall weder geshreddert noch autogen gebrannt werden. Sonderpartien können gegebenenfalls nach Absprache gegen Zuzahlung angeliefert werden.

14. Dämmstoffe wie Styropor, Glaswolle und PE-Schaum etc. sind von der Annahme ausgeschlossen.

15. Radioaktiv kontaminiertes Material ist von jeglicher Anlieferung ausgeschlossen. Die von Ihnen bzw. die in ihrem Auftrag angelieferten Metall- und Schrottsorten müssen frei sein von ionisierender Strahlung, die über die natürliche Eigenstrahlung des Stahls hinausgeht und  nicht aus Atom- und Strahlenschutzrechtlich überwachten Anlagen stammt. Sollte dennoch unbemerkt radioaktiver Schrott oder Metalle geliefert werden, kann der Verkäufer oder Lieferant zur Rückgabe, Minderung oder Schadensersatz verpflichtet werden.

16. Neues oder altes Aluminiumblech, lackiert oder unlackiert sollte max. 1-2 % Prozent Fremdstoffe wie Silikon, Kleber oder FE-Anteil enthalten.

Aussparungen oder Falzkanten an Alublechen stören nicht.

Felgen werden nur ohne Autoreifen gekauft.

Offsetplatten aus der Druckerei sind auf der Rückseite blank, die Vorderseite darf Farbreste aufweisen. Diese Sorte wird getrennt gesammelt.

17. Kupferkabel sollten einen Kupferanteil von ca. 38 % haben, nur mit Kunststoff / Gummi ummantelt sein und Steckerfrei.

Bewertung erfolgt nach Kupferinhalt.

Der Lieferant, bzw. Unterlieferant haftet für alle Schäden – dies gilt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden  die durch einen Verstoß gegen obige Anforderungen entstehen.

Bitte bedenken Sie, daß von uns nur Materialien verarbeitet werden können, die nicht aus umwelt-, wasser- und menschengefährdenden Stoffen / Anhaftungen bestehen. Wir behalten uns vor, bei größeren Beanstandungen, die angelieferte Ware zu Verfügung zu stellen und den Weigeraufwand in Form von Weigerkosten zu belasten.

Im Zweifelsfall bitten wir Sie, uns vor Anlieferung anzusprechen, damit Beanstandungen und unnötige Kosten vermieden werden.

Wir hoffen, daß sie uns bei der gemeinsamen Aufgabe, Schrott und Metalle umweltgerecht und umweltbewußt zu recyclen, unterstützen.

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